Präambel

In einer Zeit, die von zunehmendem Leistungsdruck, Reizüberflutung und Beschleunigung geprägt ist, geraten immer mehr Menschen aus dem Gleichgewicht. Körperliche und seelische Erkrankungen nehmen zu, Burnout wird zur Realität für viele, und trotz digitaler Vernetzung wächst die soziale Vereinsamung. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre, insbesondere während der Covid-Pandemie, haben diese Entwicklung zusätzlich verstärkt und sichtbar gemacht.

GABROMAGUS VITALIS ist aus dem Bewusstsein heraus entstanden, dass es mehr braucht. Wir sind überzeugt: Gesundheit ist mehr als die Abwesenheit von Krankheit. Sie entsteht dort, wo Bewegung, Lebensfreude, Gemeinschaft und Sinn zusammenkommen. Der Mensch braucht nicht nur Aktivität, sondern auch Verbindung, Erlebnisse und das Gefühl, Teil von etwas zu sein.

Gemeinsam Sport zu treiben war schon immer ein zentraler Bestandteil eines gesunden Lebens. Bewegung verbindet, stärkt und schafft Ausgleich. Doch GABROMAGUS VITALIS geht bewusst einen Schritt weiter. Der Verein möchte Möglichkeiten schaffen für gemeinsame Aktivitäten, gemeinsame Ziele und gemeinsame Erfahrungen. Denn oft sind es nicht nur die sportlichen Leistungen, die zählen, sondern die Erlebnisse dahinter: gemeinsam trainieren, sich gegenseitig motivieren, über sich hinauswachsen, lachen, scheitern und wieder aufstehen.

Genauso wichtig ist es, auch geistige und soziale Ziele gemeinsam zu verfolgen. Etwas miteinander zu planen, Ideen zu entwickeln und Projekte umzusetzen. Wie etwa Veranstaltungen zu organisieren, auf die Beine zu stellen und am Ende mitzuerleben, wie hunderte andere Menschen daran Freude haben. Diese gemeinsamen Erfolge schaffen Sinn, stärken das Selbstvertrauen und verbinden nachhaltig.

GABROMAGUS VITALIS versteht sich als Raum für genau diese Erfahrungen. Ein Ort, an dem Menschen zusammenkommen, sich gegenseitig stärken und gemeinsam wachsen können – körperlich, mental und sozial. Ziel des Vereins ist es, Menschen dabei zu unterstützen, gesund älter zu werden, Lebensfreude zu bewahren und Gemeinschaft aktiv zu leben.

Denn ein erfülltes Leben entsteht nicht im Alleingang, sondern im Miteinander.

§1Name, Sitz und Tätigkeitsbereich

Der Verein führt den Namen: „GABROMAGUS VITALIS – Verein zur nachhaltigen Förderung & Entwicklung der Lebensfreude, Bewegung, Gesundheit und sozialen Gemeinschaft".

Der Verein hat seinen Sitz in: Mayrwinkl 37, 4575 Roßleithen, Österreich.

Der Verein erstreckt seine Tätigkeit auf Österreich sowie auf die angrenzenden Nachbarländer. Der Verein ist nicht auf Gewinn gerichtet.

§2Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt das Ziel der nachhaltigen Förderung von Lebensfreude, Bewegung, körperlicher und mentaler Gesundheit, sozialer Gemeinschaft sowie Aktivitäten, die dem körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefinden dienen.

Der Vereinszweck wird insbesondere erreicht durch Organisation und Durchführung von:

  • Sport- & Genussveranstaltungen
  • Veranstaltungen und Events aller Art, die dem leiblichen und seelischen Wohl dienen
  • Workshops, Seminare und Vorträge
  • Programmen zur Förderung von Bewegung, Gesundheit und Lebensqualität
  • kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen
  • gemeinschaftlichen Aktivitäten
  • gemeinschaftlichen Reisen und Ausflügen
  • Aktivitäten in Natur-, Freizeit- und Sportanlagen

Der Verein kann Veranstaltungen sowohl für Mitglieder als auch für die Öffentlichkeit organisieren und durchführen.

§3Kooperationen

Zur Erreichung seiner Ziele kann der Verein mit nationalen und internationalen Organisationen, Vereinen, Institutionen, Privatpersonen und Unternehmen zusammenarbeiten. Der Verein kann Partnerschaften bzw. Kooperationen eingehen und gemeinsame Veranstaltungen oder Projekte durchführen.

§4Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks

Ideelle Mittel

  • Veranstaltungen, Events
  • Sport- und Freizeitaktivitäten
  • Workshops und Seminare
  • Vereinsreisen und Ausflüge
  • gemeinschaftliche Aktivitäten
  • Besuch sozialer Veranstaltungen

Materielle Mittel

  • Mitgliedsbeiträge
  • Teilnahmegebühren für Veranstaltungen
  • Einnahmen aus Events
  • Sponsoring
  • Spenden und Förderungen
  • Verkauf von Vereinsartikeln
  • Kooperationen und Partnerschaften

§5Arten der Mitgliedschaft

Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in:

Ordentliche Mitglieder

Aktive Mitglieder des Vereins, die am Vereinsleben teilnehmen, den Mitgliedsbeitrag entrichten und über Teilnahme- und Stimmrecht in der Generalversammlung verfügen.

Unterstützende Mitglieder

Personen oder Organisationen, die den Verein ideell oder finanziell unterstützen; eine Teilnahme am Vereinsleben ist möglich, in der Regel jedoch ohne Stimmrecht in der Generalversammlung.

Fördermitglieder

Mitglieder, die den Verein insbesondere durch regelmäßige Beiträge oder Förderungen unterstützen, ohne aktiv am Vereinsbetrieb teilzunehmen.

Ehrenmitglieder

Personen, die aufgrund besonderer Verdienste um den Verein von der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden und in der Regel von der Beitragspflicht befreit sind.

§6Erwerb der Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person werden.

Die Anmeldung zur Mitgliedschaft kann erfolgen:

  • online
  • direkt beim Obmann

Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Vorstand kann die Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§7Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag wird vom Vorstand festgelegt. Es gibt sowohl Tarife für Erwachsene, Kinder und Jugendliche, Studenten als auch Senioren und Familien.

Die Zahlungsmodalitäten kann der Vorstand festlegen. Ebenso können Sonderregelungen (z. B. Gründungsrabatt, etc.) eingeräumt werden.

§8Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch:

  • freiwilligen Austritt
  • Ausschluss durch den Vorstand
  • Tod

§9Rechte und Pflichten der Mitglieder

Mitglieder sind berechtigt:

  • an Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen
  • Einrichtungen des Vereins zu nutzen
  • an der Generalversammlung teilzunehmen
  • aktiv an der Gestaltung des Vereines und den Veranstaltungen mitzuwirken

Mitglieder verpflichten sich:

  • die Statuten einzuhalten
  • die Ziele des Vereins zu unterstützen
  • den Mitgliedsbeitrag zu bezahlen

§10Vereinsorgane

Organe des Vereins sind:

  • Generalversammlung
  • Vorstand
  • Rechnungsprüfer

§11Generalversammlung

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins und findet mindestens einmal jährlich statt. Ihre Aufgaben sind insbesondere:

  • Wahl und Abberufung des Vorstandes
  • Wahl der/des Rechnungsprüfer
  • Genehmigung des Rechnungsabschlusses
  • Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
  • Beschlussfassung über Statutenänderungen
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

§12Vorstand

Der Vorstand besteht aus:

  • Obmann
  • Obmann-Stellvertreter
  • Schriftführer
  • Kassier

Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Der Obmann vertritt den Verein nach außen. Zur Vereinsgründung werden vorerst nur ein Obmann und ein Kassier bestellt. Weitere Organe folgen.

§13Rechnungsprüfer

Die Generalversammlung wählt zwei Rechnungsprüfer. Diese dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle der finanziellen Gebarung des Vereins und die Berichterstattung an die Generalversammlung.

§14Verwendung der Vereinsmittel

Die Mittel des Vereins dürfen ausschließlich zur Erfüllung des Vereinszwecks verwendet werden. Eine Gewinnausschüttung an Mitglieder ist ausgeschlossen.

Die Vereinsmittel können insbesondere verwendet werden für:

  • Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Sportevents, Genussveranstaltungen und sonstigen Aktivitäten
  • Organisation und Durchführung von Reisen, Ausflügen und gemeinschaftlichen Aktivitäten für Mitglieder
  • Anschaffung, Betrieb oder Miete von Sport-, Freizeit- und Veranstaltungsausrüstung
  • Anschaffung, Betrieb oder Miete von Transportmitteln und Vereinsfahrzeugen (z. B. Busse, Kleinbusse, Anhänger oder Wohnmobile)
  • Finanzierung oder teilweise Finanzierung von Eintrittskarten, Saisonkarten oder Nutzungsberechtigungen für Sport- und Freizeitanlagen
  • Organisation von Workshops, Seminaren und Trainings
  • Anschaffung von Materialien und Infrastruktur für Vereinsaktivitäten
  • Verpflegung im Rahmen von Vereinsveranstaltungen
  • Anschaffung, Betrieb oder Miete von Vereinsräumlichkeiten

§15Veranstaltungen

Der Verein kann zur Finanzierung seiner Tätigkeiten öffentliche Veranstaltungen, Sportevents, Genussveranstaltungen und sonstige Events organisieren. Die daraus erzielten Einnahmen dienen ausschließlich der Verwirklichung des Vereinszwecks.

§16Digitale Kommunikation

Der Verein kann zur Organisation und Kommunikation digitale Systeme und Online-Plattformen verwenden, insbesondere für:

  • Mitgliedsanmeldungen
  • Kommunikation mit Mitgliedern
  • Einladungen zu Veranstaltungen

§17Auflösung des Vereins

Die Generalversammlung kann den Verein auflösen. Bei Auflösung des Vereins fällt das verbleibende Vereinsvermögen an eine Organisation mit ähnlichem Zweck, die vom Vorstand ausgewählt wird.

Beschlossen in der Gründungsversammlung am 12. Mai 2026 in Mayrwinkl 37, 4575 Roßleithen, Österreich.

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